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Право в повседневной жизни. Учебное пособие
Надежда Александровна Царенкова

Людмила Рагимовна Шабайкина


Данное учебное пособие предназначено для учащихся юридических факультетов и представителей юридических профессий, изучающих немецкий язык для профессиональных целей. Пособие построено в соответствии с современными требованиями методики преподавания иностранных языков. Цель учебного пособия – развитие коммуникативных навыков профессионального общения, осуществляемого в устной и письменной формах.





Н. А. Царенкова, Л. Р. Шабайкина

ПРАВО В ПОВСЕДНЕВНОЙ ЖИЗНИ

RECHTSF?LLE AUS DEM ALLTAG

Учебное пособие










ebooks@prospekt.org




Информация о книге


УДК 34(031.021.4)

ББК 81.2Нем-9

Ц18

Авторы:

Царенкова Н. А. – лингвист, юрист, доцент кафедры иностранных языков Московского государственного юридического университета имени О. Е. Кутафина (МГЮА), бывший стипендиат Германской службы академических обменов (DAAD), программа «Иммануил Кант», стипендиат немецкого культурного центра им. Гете;

Шабайкина Л. Р. – лингвист, доцент кафедры иностранных языков Московского государственного юридического университета имени О. Е. Кутафина (МГЮА), бывший стипендиат Германской службы академических обменов (DAAD), программа «Иммануил Кант», стипендиат немецкого культурного центра им. Гете.

Данное учебное пособие предназначено для учащихся юридических факультетов и представителей юридических профессий, изучающих немецкий язык для профессиональных целей. Пособие построено в соответствии с современными требованиями методики преподавания иностранных языков. Цель учебного пособия – развитие коммуникативных навыков профессионального общения, осуществляемого в устной и письменной формах.

УДК 34(031.021.4)

ББК 81.2Нем-9

© Царенкова Н.А., Шабайкина Л.Р., 2015

© ООО «Проспект», 2015




Предисловие


Предлагаемое учебное пособие предназначено для учащихся юридических факультетов и представителей юридических профессий, изучающих немецкий язык для профессиональных целей. Данное учебное пособие ориентировано в первую очередь на дальнейшее развитие юридического немецкого языка и не является введением в специальность «юриспруденция». Учебное пособие предусматривает обучение лиц с уровнем языковой подготовки В2, C1, в соответствии с Европейской системой оценки языковой компетенции.

Целью данного учебного пособия является углубление знаний профессионального (юридического) немецкого языка и расширение всех навыков и видов речевой деятельности в данной области.

Учебное пособие состоит из 10 модулей, которые посвящены проблемам в области частного и публичного права, рассматриваются вопросы гражданско-процессуального, трудового, уголовного, обязательственного, финансового права, а также вопросы права, регулирующего имущественный наем.

Тексты, содержащие различные случаи из судебной практики, располагают к дискуссии по предложенной проблематике. Упражнения разработаны в соответствии с коммуникативной методикой и рассчитаны на профессионально-ориентированные ситуации общения, осуществляемые в устной и письменной формах.

В конце учебного пособия приведены статьи из текстов законов, которые особенно важны для понимания проблематики, рассматриваемой в текстах.

Мы желаем Вам приятных занятий с учебным пособием «Право в повседневной жизни»!

Авторы




Vorwort


Liebe Lernende, liebe Lehrende, das hier vorliegende Material ist f?r sprachliche Weiterbildung an Juristen (Studierende der juristischen Fakult?ten, Studienbewerber, Praktiker u.a.), und nicht als Einf?hrung in das Studium der Rechtswissenschaften gedacht. In erster Linie geht es um fachbezogene Spracharbeit. Das Sprachniveau der Studierenden: B2, C1.

Wie ist „Rechtsf?lle aus dem Alltag“ aufgebaut?



Module

„Rechtsf?lle aus dem Alltag“ ist in 10 Module zu den wichtigsten Rechtsgebieten unterteilt.

§ Gesetzestexte, die das Thema des Moduls einf?hren.




A/B Texte: Rechtsf?lle




Aufgaben vor dem Lesen

<-> Aufgaben w?hrend des Lesens




Aufgaben nach dem Lesen




Im Infokasten stehen zus?tzliche Hintergrundinformationen.




Anekdoten




Sprachliche Hilfen f?r das Gespr?ch

@ Die Links zeigen Ihnen, wo Sie im Internet weitere Informationen bekommen k?nnen.



Wir w?nschen Ihnen viel Vergn?gen bei der Arbeit!

Die Verfasser




Modul I

Thema: Allgemeines Privatrecht


Text A.



Kauf = Eigentumserwerb?

Aufgaben vor dem Lesen

1. Was ist der Kaufvertrag? ?berlegen Sie sich das!

2. Welche Vertragstypen kennen Sie?

3. Lesen und ?bersetzen Sie die folgenden Artikel aus dem B?rgerlichen Gesetzbuch!

BGB (B?rgerliches Gesetzbuch)

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verk?ufer einer Sache verpflichtet, dem K?ufer die Sache zu ?bergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verk?ufer hat dem K?ufer die Sache frei von Sach- und Rechtsm?ngeln zu verschaffen.

(2) Der K?ufer ist verpflichtet, dem Verk?ufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§ 929 Einigung und ?bergabe

Zur ?bertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigent?mer die Sache dem Erwerber ?bergibt und beide dar?ber einig sind, dass das Eigentum ?bergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so gen?gt die Einigung ?ber den ?bergang des Eigentums.

§ 446 Gefahr- und Lasten?bergang

Mit der ?bergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zuf?lligen Untergangs und der zuf?lligen Verschlechterung auf den K?ufer ?ber. Von der ?bergabe an geb?hren dem K?ufer die Nutzungen und er tr?gt die Lasten der Sache. Der ?bergabe steht es gleich, wenn der K?ufer im Verzug der Annahme ist.




Kauf = Eigentumserwerb?

Irrtum:

Was ich gekauft habe, gеh?rt тir.

Richtig ist:

Der Kauf einer Sache verschafft deт K?ufer пoch kein Eigentuт daran.

Jeder meint zu wissen, was ein „Kauf“ ist. Sсhliе?liсh kauft man fast jeden Tag irgendwelche Dinge. Jurastudenten im ersten Semester sind daher in der Regel reichlich verbl?fft, wenn sie feststellen, dass das, was auch sie bisher unter „kaufen“ verstanden haben, wenig mit der juristischen Wirklichkeit zu tun hat.

Den wenigsten Menschen ist klar, dass der Kauf einer Sache an sich noch nicht dazu f?hrt, dass einem die Sache auch geh?rt. Dies liegt an einer Besonderheit im deutschen Recht – dem so genannten Abstraktionsprinzip. Wer etwas kauft, erwirbt an der Kaufsache noch kein Eigentum. Er verpflichtet sich nur f?r die Zukunft, den Kaufpreis zu bezahlen und die Kaufsache abzunehmen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Verk?ufer dazu, dem K?ufer das Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen. Der Kauf ist schon abgeschlossen, wenn diese gegenseitigen Verpflichtungen vereinbart worden sind. An der Eigentumslage hat sich dadurch jedoch noch nichts ge?ndert.

Was nach dem Kauf folgt, sind zwei ganz neue, аbstrakte Rechtsgesch?fte, mit denen die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erf?llt werden. Im so genannten Erf?llungsgesch?ft ?bergibt der Verk?ufer die Kaufsache und einigt sich mit dem K?ufer ?ber den Eigentums?bergang. Im Gegenzug ?bergibt der K?ufеr das Geld und ?bereignet es dem Verk?ufer. Das deutsche Recht trennt also zwischen dem so genannten Verpflichtungsgesch?ft (dem Kаuf) und den nachfolgenden Rechtsgesch?ften (dem Eigentums?bergang аn der Kaufsache und аn dem Geld).

Diese Trennung ist juristischen Laien zumeist nicht klar. Sie abstrahieren nicht zwischen Kaufvertrag und Erf?llungsgesch?ft, weil diese in der Praxis meistens zeitlich eng beieinander liegen und deshalb als eine Einheit erscheinen. Man stellt sich daher zum Beispiel einen Br?tchenkauf in der B?ckerei einfach so vor: Der Kunde ?u?ert den Wunsch, drei Br?tchen zu kaufen, gibt der Verk?uferin Geld und erh?lt die Br?tchen.

Rein rechtlich aber ist in diesem Beispiel viel mehr passiert, als es scheint. Es liegen n?mlich gleich drei Rechtsgesch?fte vor: der Br?tchenkauf, die ?bеrеignung der Br?tchen und die ?bеrеignung des Kaufpreises.

Im Kaufvertrag haben sich K?ufer und Verk?ufer lediglich dar?ber geeinigt, dass die Br?tchen zu einem bеstimmten Preis ?bereignet werden sollen. Der Kauf ist daher sp?testens in dem Moment abgeschlossen, als die Verk?uferin drei bestellte Br?tchen in die T?te packt. Denn damit nimmt sie das Kaufangebot des Kunden („Drei Br?tchen bitte!“) аn.

Der K?ufer hat die Br?tchen nun zwar schon gekauft. Sie geh?ren ihm aber noch nicht. Denn dazu ist noch das Erf?llungsgesch?ft n?tig: Die Verk?uferin ?bergibt und ?bereignet dem K?ufer die Br?tchen, der K?ufer ?bergibt und ?bereignet ihr das Geld.

Bei einem Br?tchenkauf ist die Unterscheidung zwischen Kauf und Erf?llungsgesch?ft in der Praxis nat?rlich wenig bedeutsam. In anderen F?llen ist der Unterschied schon wichtiger. Wer zum Beispiel einen Kaufvertrag ?ber ein Auto unterzeichnet, hat das Auto zwar schon gekauft, es geh?rt ihm aber noch nicht. Eigentum erwirbt er – im Regelfallerst dann, wenn ihm das Auto auch tats?chlich ?bergeben und ?bereignet wird. Und das kann einige Zeit dauern. Wenn das Auto in dieser Zeit vor der ?bergabe besch?digt oder sogar zerst?rt wird, dann muss der Verk?ufer diesen Schaden tragen, obwohl er das Auto schon verkauft hat.

Vokabelhilfe:

verbl?ffen (mit D., durch A.) (te-t) ошеломлять, озадачивать, поражать (чем-либо)

feststellen (te-t) устанавливать, констатировать, определять

Besonderheitf =, -en особенность

Abstraktionsprinzipn принцип абстракции (в некоторых институтах гражданского права)

Kaufpreism покупная цена

Kundem – n, – n покупатель; клиент

Rechtsgesch?ftn юридическая сделка

abstrahierenvt (te-t) абстрагировать; обобщать

Verpflichtungf =, -en 1) обязанность 2) обязательство

Laiem – n, – n неспециалист, дилетант

?bereignungf =, -en передача (имущества) в чью-л. собственность; отчуждение (имущества) в пользу кого-л.

Erf?llungsgesch?ftn распорядительная сделка (по погашению долга)

Schadenm – s, Sch?den 1) вред, ущерб; имущественный вред 2) убыток, потеря

Aufgaben w?hrend des Lesens

1. Erg?nzen Sie die S?tze!

1. Jeder meint zu wissen, was ein… ist.

2. Dies liegt an einer Besonderheit im deutschen Recht – dem so genannten…

3. Im so genannten Erf?llungsgesch?ft ?bergibt der Verk?ufer die… und einigt sich mit dem… ?ber den Eigentums?bergang.

4. Der Kauf ist daher sp?testens in dem Moment…, als die Verk?uferin drei bestellte Br?tchen in die T?te packt.

5. Wer zum Beispiel einen Kaufvertrag ?ber ein… unterzeichnet, hat das Auto zwar schon gekauft, es geh?rt ihm aber noch nicht.

2. Markieren Sie, ob die S?tze richtig oder falsch sind!






Aufgaben nach dem Lesen

1. Vervollst?ndigen Sie die S?tze!

1. Wer etwas kauft,

2. Wer zum Beispiel einen Kaufvertrag ?ber ein Auto unterzeichnet, hat das Auto zwar schon gekauft,

3. Der Kunde ?u?ert den Wunsch, drei Br?tchen zu kaufen,

4. Den wenigsten Menschen ist klar, dass der Kauf einer Sache an sich noch nicht dazu f?hrt,

5. Im Kaufvertrag haben sich K?ufer und Verk?ufer lediglich dar?ber geeinigt,

a) es geh?rt ihm aber noch nicht.

b) erwirbt an der Kaufsache noch kein Eigentum.

c) dass einem die Sache auch geh?rt.

d) gibt der Verk?uferin Geld und erh?lt die Br?tchen.

e) dass die Br?tchen zu einem bеstimmten Preis ?bereignet werden sollen.

2. Lesen Sie den Kaufvertrag und ?bersetzen Sie ihn! Achten Sie auf die angegebenen Formulierungen, die n?tig sein k?nnen!

KAUFVERTRAG



(?ber sukzessive Lieferung beweglicher Sachen)

Zwischen der Firma. . . . .

mit Sitz in. . . . .

– im folgenden K?ufer genannt -

und

der Firma. . . . .

mit Sitz in. . . . .

– im folgenden Verk?ufer genannt -

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

Als Grundlage des Kaufvertrags anerkennen sowohl Verk?ufer wie auch K?ufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen Nr. . . . vom. . . . . des Verk?ufers. Diese Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigef?gt.

§ 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt. . . . . (Menge/Ma?). . . . (Gegenstand) des Herstellers. . . . . (Name, Nummer).

§ 2 G?ltigkeitszeitraum

Der Vertrag tritt am. . . . in Kraft und endet am. . . . W?hrend dieser Zeit ist lediglich die au?erordentliche K?ndigung m?glich.

Anmerkung: Bei einmaligen Lieferungen entf?llt diese Klausel

§ 3 Liefertermin

Der Verk?ufer verpflichtet sich, die unter § 1 in diesem Vertrag genannte Menge. . . (genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes) zu gleichen Teilen innerhalb des Vertragszeitraums jeweils zum. . . eines. . . . . (Monats/Quartals/Jahres) an den K?ufer zu liefern.

Der K?ufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

*Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis!

§ 4 Vertragsstrafen

Kann der Verk?ufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teillieferungen nicht termingerecht ausf?hren, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den K?ufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe betr?gt pro versp?tetem Werktag. . . Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf €. . . (in Worten:. . . . . . . . Euro) je Teillieferung begrenzt.

§ 5 Preisvereinbarungen

Die Preise verstehen sich pro. . (Ma?einheit/Menge) und gelten f?r die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils g?ltige gesetzliche Umsatzsteuer.

Anmerkung:

(Diese Preis-Stabilit?tsklausel k?nnte bei Waren, die gro?en Preisschwankungen (z.B. Rohstoffe) unterliegen, oder bei sehr langfristigen Vertr?gen problematisch werden. Man k?nnte vereinbaren, dass Preiserh?hungen des Herstellers (ggf. nur in gewissem Rahmen) weitergegeben werden d?rfen.)

§ 6 Zahlungsbedingungen

Der K?ufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag sp?testensam. .Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verk?ufer eingeht.

Leistet der K?ufer die Zahlung innerhalb von. . . Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in H?he von. . Prozent berechtigt.

§ 7 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt frei Haus.

§ 8 Gew?hrleistung

Der Verk?ufer steht f?r die Betriebsbereitschaft der hergestellten/gelieferten Ware. . . . . . . . (Verkaufsgegenstand) ein und garantiert die Funktionsf?higkeit nach den vereinbarten technischen Daten (vgl. oben § 1 sowie die Anlage zu diesem Vertrag).

Die Gew?hrleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 3 Jahren.

Anmerkung:

(Das Gesetz sieht bei beweglichen Sachen eine Gew?hrleistungsdauer von 2 Jahren vor, die z.B. bei hochwertigen technischen Ger?ten durch eine solche Regelung verl?ngert werden kann).

Der Verk?ufer wird auftretende M?ngel auf seine Kosten unverz?glich beseitigen.

Anmerkung:

(Wenn der K?ufer Wiederverk?ufer der Ware an Verbraucher ist, darf der Anspruch auf Ersatzlieferung (Nichterf?llung nach § 439 BGB) nicht ausgeschlossen werden. Der sog. R?ckgriffsregress darf in diesem Fall nur ausgeschlossen werden, wenn „ein gleichwertiger Ausgleich“ vereinbart ist).

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Der Verk?ufer beh?lt sich das Eigentum an der von ihm gelieferten Ware. . . . . . (genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes) vor bis zur vollst?ndigen Bezahlung durch den K?ufer.

Anmerkung:

(Diese Formulierung stellt nur eine einfache Eigentumsvorbehaltsklausel dar. Muster f?r einen verl?ngerten Eigentumsvorbehalt und f?r den Fall der Verarbeitung finden Sie in den Muster-AGB „Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) f?r den kaufm?nnischen Verkehr“ § 8).

§ 10 Erf?llungsort

Vertraglicher Erf?llungsort f?r beide Vertragspartner ist. . . . . Der hier genannte vertragliche Erf?llungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen des Verk?ufers Nr. . . . . unter. . . . genannten Erf?llungsort.

§ 11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdr?cklich den in den Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen des Verk?ufers Nr. . . . . . unter. . . . . genannten Gerichtsstand.

Anmerkung:

(An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Erl?uterung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel sehen Sie weiter).

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die G?ltigkeit der ?brigen Bestimmungen nicht ber?hrt werden. Die ung?ltige Bestimmung wird schnellstm?glich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am n?chsten kommt.

Anmerkung:

(Satz 2 kann nur als Individualvereinbarung verhandelt werden, in AGB ist diese Klausel unwirksam).

§ 13 Schriftformklausel

M?ndliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. ?nderungen oder Erg?nzungen dieses Vertrags bed?rfen der Schriftform.

§ 14 Anlagen

Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen des Verk?ufers Nr. . . vom. . . . . beigef?gt.

§ 15 Vereinbart und zweifach unterzeichnet

. . . . . . . . . . ., den. . . . . .

(Ort) (Datum)

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

(Unterschrift des K?ufers) (Unterschrift des Verk?ufers)

(Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/kaufvertrag/index.html)

3. Teilen Sie in die kleineren Gruppen ein, so dass jede Kleingruppe 3–4 Personen hat! Versuchen Sie den Kaufvertrag selbst auszuf?llen!

Text B.



Kreuze als Unterschrift

Aufgaben vor dem Lesen

1. K?nnen Sie einen Vetrag elektronisch signieren? Was glauben Sie?

2) a) Ist es erlaubt, Dokumente mit Kreuzen oder Strichen in Deutschland zu unterschreiben?

b) ?berlegen Sie sich, ob es in Russland auch m?glich ist!

c) Finden Sie die entsprechenden Artikel im Gesetz Russlands!

3. Lesen und ?bersetzen Sie die folgenden Artikel aus dem B?rgerlichen Gesetzbuch!

BGB (B?rgerliches Gesetzbuch)

§ 126 Schriftform

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenh?ndig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden ?ber den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so gen?gt es, wenn jede Partei die f?r die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.

(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.

§ 126a Elektronische Form

(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erkl?rung dieser seinen Namen hinzuf?gen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.

(2) Bei einem Vertrag m?ssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.

§ 126b Textform

Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erkl?rung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erkl?renden genannt und der Abschluss der Erkl?rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

§ 127 Vereinbarte Form

(1) Die Vorschriften des § 126, des § 126a oder des § 126b gelten im Zweifel auch f?r die durch Rechtsgesch?ft bestimmte Form.

(2) Zur Wahrung der durch Rechtsgesch?ft bestimmten schriftlichen Form gen?gt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative ?bermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. Wird eine solche Form gew?hlt, so kann nachtr?glich eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.

(3) Zur Wahrung der durch Rechtsgesch?ft bestimmten elektronischen Form gen?gt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, auch eine andere als die in § 126a bestimmte elektronische Signatur und bei einem Vertrag der Austausch von Angebots- und Annahmeerkl?rung, die jeweils mit einer elektronischen Signatur versehen sind. Wird eine solche Form gew?hlt, so kann nachtr?glich eine dem § 126a entsprechende elektronische Signierung oder, wenn diese einer der Parteien nicht m?glich ist, eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.




Kreuze als Unterschrift

Irrtum:

Nur Analphabeten d?rfen wirksam mit „drei Kreuzen“ unterschreiben.

Richtig ist:

Jeder kann eine wirksaтe Unterschrift aus drei Kreuzen leisten, wenn sie notariell beurkundet wird. Ohne notarielle Beurkundung k?nnen aber аuch Analphabeten schriftforтbed?rftige Dokuтente mit drei Kreuzen nicht wirksam unterschreiben.

Analphabeten d?rfen einen Vertrag auch mit drei Кreuzen unterzeichnen. Wer dagegen schreiben kann, muss mit seinem Namen unterschreiben. So glauben viele. Ganz so ist es aber nicht. F?r Analphabeten gelten keinerlei Sonderregeln.

Zun?chst einmal m?ssen die meisten Vertr?ge ohnehin nicht schriftlich geschlossen und daher nat?rlich auch nicht unterzeichnet werden. Das gilt unabh?ngig davon, оb die Vertragsparteien lesen und schreiben k?nnen oder nicht.

Es gibt allerdings bestimmte Vertr?ge und andere Urkunden, die schriftlich verfasst werden m?ssen, um rechtswirksam zu sein. In einigen F?llen schreibt das Gesetz die Schriftlichkeit vor (? Schriftform von Vertr?gen). In anderen F?llen vereinbaren Vertragsparteien von sich aus, dass nur schriftliche Erkl?rungen gelten sollen.

Wenn das Gesetz oder ein Vertrag die Schriftform vorschreibt, dann muss die Urkunde auch unterzeichnet werden, um g?ltig zu sein. Im Allgemeinen geschieht dies durch eine Unterschrift. Die Unterschrift setzt nach einer Definition des Bundesgerichtshofs einen individuellen Schriftzug voraus, der zwar nicht lesbar sein muss, der sich aber als Wiedergabe eines Namens darstellt.

Die typischen Arztunterschriften auf Rezepten sind daher rechtlich nicht unproblematisch. Denn Кreuze, Striche oder Initialen gelten nicht ohne weiteres als Unterschrift, wenn sie nur den Eindruck eines abgek?rzten Handzeichens machen. Dies gilt auch f?r Analphabeten. Sie werden nicht bevorzugt behandelt.

F?r den, der partout mit einem Handzeichen aus Kreuzen, Strichen oder Initialen unterschreiben will, gibt es jedoch eine М?gliсhkеit, die jedermann – nicht nur Аnalphabeten – offen steht. Solange eine solche „Unterschrift“ durch einen anwesenden Notar beglaubigt wird, kann jeder schriftformbed?rftige Vertr?ge wirksam mit drei Kreuzen oder jedem anderen Handzeichen unterzeichnen.

Das Unterschreiben mit einem Кreuz war in vergangenen Jahrhunderten ?brigens sogar die Regel. Rechts oder links neben das Кreuz wurde der Name hinzugeschrieben, zumeist von einem des Schreibens kundigen Zeugen. Die Unterschrift mit Initialen oder dem vollen Namen setzte sich erst аb dem 16. Jahrhundert durch.

Vokabelhilfe:

Vertragm – (e)s,tr?ge (V.) договор, контракт

Analphabetm – en, – en неграмотный

Vertragsparteim, = Vertragspartner сторона в договоре, контрагент

Urkundef =, -n (Urk.) документ, акт, грамота, удостоверение

Schriftlichkeitf = 1) письменность, письменная фиксация, изложение в письменной форме 2) письменное заявление, декларация 3) подписывание; подпись (под документом)

Wiedergabef =, -n воспроизведение, репродукция

Schriftzugm росчерк; почерк

Bundesgerichtshofm Федеральный суд (верховный суд ФРГ)

Strichm – (e)s, – e черта; линия; штрих; полоска; дефис; тире; деление (на шкале)

beglaubigen (te-t) vt заверять, удостоверять, свидетельствовать

partout [-’tu: ] во что бы то ни стало, непременно

k?ndigen (te-t) 1) расторгать; отменять; денонсировать (договор) 2) заявлять об уходе с работы; увольнять

kundig опытный, знающий, сведущий

durchsetzen (te-t) vt 1) проводить (напр., закон); осуществлять (что-л.); настоять (на чем-л.); добиться (чего-л.)

Aufgaben w?hrend des Lesens

1. Erg?nzen Sie die S?tze!

1. Analphabeten d?rfen einen… auch mit drei Кreuzen unterzeichnen.

2. Wenn das Gesetz oder ein Vertrag die… vorschreibt, dann muss die Urkunde auch unterzeichnet werden, um… zu sein.

3. Die typischen Arztunterschriften auf… sind daher rechtlich nicht unproblematisch.

4. Das Unterschreiben mit einem… war in vergangenen Jahrhunderten ?brigens sogar die…

5. Die Unterschrift mit Initialen oder dem vollen… setzte sich erst аb dem 16. Jahrhundert durch.

2. Markieren Sie, ob die S?tze richtig oder falsch sind!






Aufgaben nach dem Lesen

1. Vervollst?ndigen Sie die S?tze!

1. Es gibt allerdings bestimmte Vertr?ge und andere Urkunden,

2. In anderen F?llen vereinbaren Vertragsparteien von sich aus,

3. F?r den, der partout mit einem Handzeichen aus Kreuzen, Strichen oder Initialen unterschreiben will,

4. Solange eine solche „Unterschrift“ wie Kreuzen, Strichen durch einen anwesenden Notar beglaubigt wird,

a) gibt es jedoch eine М?gliсhkеit, die jedermann – nicht nur Аnalphabeten – offen steht.

b) dass nur schriftliche Erkl?rungen gelten sollen.

c) kann jeder schriftformbed?rftige Vertr?ge wirksam mit drei Kreuzen oder jedem anderen Handzeichen unterzeichnen.

d) die schriftlich verfasst werden m?ssen, um rechtswirksam zu sein.

2. Suchen Sie die W?rter heraus, arbeiten Sie zu zweit! Schreiben Sie eine Kurzfassung des Textes, gebrauchen Sie unbedingt die gefundenen W?rter!

KLNMJISANALPHABETKLAGWQH



GHVERTRAGKBVCSTZUYJHSGKO



HDJKLSANMFDKREUZENNSZUQR



STZBYXVWLKUNTERSCHRIFTNV



INITIALIENJHDGSZRIOUNMMCDE



JEIZEJAHRHUNDERTBNROVBCER




Modul II

Thema: Allgemeines Privatrecht


Text A.



Mahnung vor Zahlung

Aufgaben vor dem Lesen

1. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Mahnung“? Sind die Begriffe „Mahnung“ und „Zahlungserinnerung“ Synonyme?

2. Kann man nur eine Person als Schuldner im Mahnschreiben benennen oder kann eine Firma oder ein Verein Schuldner sein?

BGB (B?rgerliches Gesetzbuch)

§ 271 Leistungszeit

(1) Ist eine Zeit f?r die Leistung weder bestimmt noch aus den Umst?nden zu entnehmen, so kann der Gl?ubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.

(2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gl?ubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.




Mahnung vor Zahlung

Irrtum:

Man muss einen Schuldner dreimal mahnen, bevor man gerichtlich gegen ihn vorgehen kann.

Richtig ist:

Ein Gl?ubiger muss die Bezahlung seiner Rechnung ?berhaupt nicht anmahnen, um das Geld gerichtlich eintreiben zu k?nnen.

Wenn es um das Bezahlen von Rechnungen geht, verfahren viele nach dem Motto: „Immer erst die dritte Mahnung abwarten, vorher kann mir ja sowieso nichts passieren!“

Im Gesch?ftsleben ist es in der Tat ?blich, dass Gl?ubiger ihren Schuldnern auf unbezahlte Rechnungen hin zun?chst einmal einige Mahnungen schicken. Erst wenn dann immer noch kein Geld kommt, beantragen sie den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Diese Praxis hat dazu gef?hrt, dass viele Menschen glauben, es m?sse von Gesetzes wegen so ablaufen. Sie f?hlen sich sicher, solange sie noch nicht die dritte und letzte Mahnung erhalten haben, und warten deshalb so lange аb, bis die immer unfreundlicher werdenden Aufforderungsschreiben des Gl?ubigers schlie?lich an Deutlichkeit nichts mehr zu w?nschen ?brig lassen. Erst dann – so glauben sie – m?ssten sie die Rechnung bezahlen, um sich unn?tige Zusatzkosten durch ein teures Gerichtsverfahren zu ersparen.

Doch die s?umigen Zahler wiegen sich in einer tr?gerischen Sicherheit. Denn ein Rechnungssteller muss seine Schuldner keineswegs zwei-oder dreimal mahnen, bevor er seine Rechte gerichtlich geltend machen kann. Er kann vielmehr schon dann einen Mahnbescheid auf Kosten des Schuldners beantragen, wenn die Forderung f?llig ist. Und eine Forderung ist f?llig, wenn der Schuldner die Rechnung erh?lt. Wenn sich das F?lligkeitsdatum sogar schon aus dem Vertrag ergibt, dann muss der Gl?ubiger noch nicht einmal eine Rechnung schreiben. Die Forderung wird dann ganz automatisch f?llig und kann sofort gerichtlich geltend gemacht werden.

Das beliebte Warten auf die dritte Mahnung ist also riskant. Wenn man Pech hat, zieht der Gl?ubiger den s?umigen Schuldner schon viel fr?her vor Gericht. Und dann kann es deutlich teurer werden!

Vokabelhilfe:

Gl?ubigerm – s, = кредитор, заимодавец

Schuldnerm – s, = (Schu.) должник

Motton – s, – s мотто, эпиграф; девиз

anmahnen (te-t) vt (bei j-m) напоминать

Mahnbescheidm приказ (судебного органа) об уплате просроченного долга

Erlassm 1) указ, постановление; предписание, распоряжение 2) освобождение должника от исполнения обязательства (на основе соглашения между кредитором и должником) 3) освобождение от налогов; уменьшение налогообложения

ablaufen (ie-a) 1) истекать (о сроке) 2) происходить (напр., о судебном процессе)

beantragen (te-t) vt затребовать, запросить (кредит), подать заявку (на что-л.)

Aufforderungsschreibenn повестка, вызов (напр., в суд), письменное приглашение, письменное напоминание

ersparen (te-t) vt скопить, сэкономить, сберечь

s?umig неисправный (о плательщике)

tr?gerischadj обманчивый

f?llig подлежащий уплате; подлежащий исполнению; срочный

keineswegsadv ни под каким видом, ни в коем случае; никоим образом; ничуть, нимало; отнюдь не

F?lligkeitsdatumn день исполнения обязательства; день истечения срока

er hat Pech ему не везёт

deutlichadj ясный, отчётливый, чёткий; внятный; вразумительный; явный

Gerichtn – (e)s, – e суд

Zusatzkostenpl дополнительные затраты, дополнительные расходы, дополнительные издержки

Aufgaben w?hrend des Lesens

1. Erg?nzen Sie die S?tze!

1. Man muss einen… dreimal mahnen, bevor man gerichtlich gegen ihn vorgehen kann.

2. Im Gesch?ftsleben ist es in der Tat ?blich, dass… ihren Schuldnern auf unbezahlte Rechnungen hin zun?chst einmal einige… schicken.

3. Doch die… Zahler wiegen sich in einer tr?gerischen Sicherheit.

4. Eine… ist f?llig, wenn der Schuldner die Rechnung erh?lt.

5. Das beliebte… auf die dritte Mahnung ist also riskant.

2. Markieren Sie, ob die S?tze richtig oder falsch sind!






Aufgaben nach dem Lesen

1. Vervollst?ndigen Sie die S?tze!

1. Wenn es um das Bezahlen von Rechnungen geht,

2. Erst dann – so glauben die Schuldner – m?ssten sie die Rechnung bezahlen,

3. Ein Rechnungssteller muss seine Schuldner keineswegs zwei-oder dreimal mahnen,

4. Eine Forderung ist f?llig,

a) um sich unn?tige Zusatzkosten durch ein teures Gerichtsverfahren zu ersparen.

b) verfahren viele nach dem Motto: „Immer erst die dritte Mahnung abwarten, vorher kann mir ja sowieso nichts passieren!“

c) wenn der Schuldner die Rechnung erh?lt.

d) bevor er seine Rechte gerichtlich geltend machen kann.

2. Bereiten Sie Berichte zum Thema: „Mahngeb?hren in Deutschland/Russland“ vor!

Text B.






Mahnung

Aufgaben vor dem Lesen

1. Lernen Sie die folgenden Dokumente kennen! Welche Regeln sollten Sie beachten, wenn Sie eine Mahnung schreiben werden?

2. Wie oft bekommen die Leute in Russland Mahnungen? Was passiert, wenn die Leute arbeitslos sind und nicht bezahlen k?nnen?

Muster: Mahnung f?r Firmen und Unternehmen

Absender



Herrn/Frau/Firma

Anschrift



Kunden-Nr…..



Rechnungs-Nr. vom…..



Ber?cksichtigt sind Buchungen bis einschl…..



Datum…..

Mahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben Sie auf unsere Zahlungserinnerung vom….. nicht reagiert. Wir m?chten Sie nun dringend bitten, die Zahlung der noch offenen Rechnung bis zum….. durchzuf?hren.

Bitte achten Sie dringend auf die Einhaltung der Frist, da wir sonst gezwungen sind, unsere Forderungen gerichtlich durchzusetzen.

Haben Sie zwischenzeitlich gezahlt, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.

Mit freundlichen Gr??en



______________________

Unterschrift

(Quelle: http://www.mobile-buero-dienstleistungen.de/muster-vorlagen/mahnung-muster-hilfe-briefgestaltung-vorlage-musterschreiben.html)

Muster: die 2. Mahnung



Absender

Firma Muster

Mahnungsstra?e 12

55667 Mahndorf

muster@beispiel.de

Tel: 0234 56789

Gerichtsstand: Musterstadt



Datum: 25.05.2014



Mahnkunde Rechnung vom: 10.04.2014

Herr

Klaus Kunde Rechnung Nr.: 4812

Einkaufsweg 15

22334 Zahldorf

kunde@beispiel.de

2. Mahnung

Sehr geehrter Herr Kunde,

in Bezug auf unsere Rechnung Nr.: 4812 und unsere 1. Mahnung mussten wir heute feststellen, dass Ihre Zahlung bei uns noch immer nicht eingegangen ist. Sicherlich haben Sie bislang vergessen, die Zahlung vorzunehmen. Dies sollten Sie nun jedoch umgehend nachholen.

Sollten Sie die Zahlung bereits vorgenommen haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um dies abzukl?ren. M?glicherweise konnten wir Ihre Zahlung nicht zuordnen, weil z.B. der Verwendungszweck nicht korrekt angegeben wurde.

Mit freundlichen Gr??en

Firma Muster













(Quelle: http://www.mahnerfolg.de/zweite-mahnung.html)

Vokabelhilfe:

Mahnungf =, -en 1) напоминание (an A. о чем-л.) eine Mahnung an ergehen lassen – послать напоминание 2) предостережение, предупреждение (wegen G. о чем-л.); напоминание кредитора должнику об уплате долга [о выполнении обязательства] 3) призыв (zu D. к чему-л.)

Zahlungserinnerungf напоминание о платеже

Rechnungf =, -en 1) расчёт, подсчёт 2) счёт (документ); фактура, оправдательный документ

Forderungf =, -en 1) требование; претензия; притязание 2) дебиторская задолженность

gegenstandslos 1) беспредметный; необоснованный 2) недействительный, утративший силу [значение]

eingehen (i-a) 1) поступать (о жалобе, о письме) 2) вступать (в брак, в правоотношения)

auf (A.) Bezug haben (hatte, gehabt) относиться к чему-л.

auf (A.) Bezug nehmen (a-o) ссылаться на что-л.

Verwendungszweckm назначение

Verbindungf =, -en соединение; сочетание; контакт, связь, сообщение

Aufgaben w?hrend des Lesens

1. Erg?nzen Sie die S?tze!

1. Bitte achten Sie dringend auf die Einhaltung der…, da wir sonst gezwungen sind, unsere Forderungen gerichtlich durchzusetzen.

2. Haben Sie zwischenzeitlich gezahlt, betrachten Sie dieses Schreiben als…

3. Sicherlich haben Sie bislang vergessen, die… vorzunehmen.

4. M?glicherweise konnten wir Ihre Zahlung nicht zuordnen, weil z.B. der… nicht korrekt angegeben wurde.

2. Wie ist die richtige Reihenfolge?






Aufgaben nach dem Lesen

1. Versuchen Sie die 3. und die letzte Mahnung selbst?ndig abzufassen! Arbeiten Sie zu zweit!

2. Bingo-Spiel.

a) ?bersetzen Sie die W?rter ins Deutsche und schreiben Sie diese mit dem Artikel in die Spielfelder! Sie haben 2 Minuten Zeit.

b) Dann h?ren Sie den vom Lektor aufgerufenen W?rtern zu und kennzeichnen Sie diese W?rter mit einem Kreuz, sofern sie auf Ihrem Spielblatt vorhanden sind und der korrekten Rechtschreibung entsprechen.

c) Sollten Sie eine senkrechte, waagerechte oder diagonale Reihe markierter W?rter auf Ihrem Spielblatt haben, rufen Sie: „Bingo“!









Modul III

Thema: Arbeitsrecht


Text A.



Begr?ndung der K?ndigung

Aufgaben vor dem Lesen

1. Was meinen Sie, kann der Arbeiter ohne Abmahnung (предупреждение) gek?ndigt werden? Begr?nden Sie Ihre Meinung!

2. Muss die ordentliche/au?erordentliche K?ndigung schriftlich erfolgen? Besprechen Sie bitte diese Frage in Kleingruppen und f?hren Sie auch Ihre Argumente dazu!

a) Lesen und ?bersetzen Sie die folgenden Artikel aus dem K?ndigungsschutzgesetz und aus dem Betriebsverfassungsgesetz!

b) Worum geht es in jedem Abschnitt?

KSchG (K?ndigungsschutzgesetz)

§ 1 Sozial ungerechtfertigte K?ndigungen

(1) Die K?ndigung des Arbeitsverh?ltnisses gegen?ber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverh?ltnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung l?nger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

(2) Sozial ungerechtfertigt ist die K?ndigung, wenn sie nicht durch Gr?nde, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesch?ftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Die K?ndigung ist auch sozial ungerechtfertigt, wenn

1. in Betrieben des privaten Rechts

a) die K?ndigung gegen eine Richtlinie nach § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes verst??t,

b) der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbesch?ftigt werden kann und der Betriebsrat oder eine andere nach dem Betriebsverfassungsgesetz insoweit zust?ndige Vertretung der Arbeitnehmer aus einem dieser Gr?nde der K?ndigung innerhalb der Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes schriftlich widersprochen hat,

2. in Betrieben und Verwaltungen des ?ffentlichen Rechts

a) die K?ndigung gegen eine Richtlinie ?ber die personelle Auswahl bei K?ndigungen verst??t,

b) der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in derselben Dienststelle oder in einer anderen Dienststelle desselben Verwaltungszweigs an demselben Dienstort einschlie?lich seines Einzugsgebiets weiterbesch?ftigt werden kann und die zust?ndige Personalvertretung aus einem dieser Gr?nde fristgerecht gegen die K?ndigung Einwendungen erhoben hat, es sei denn, dass die Stufenvertretung in der Verhandlung mit der ?bergeordneten Dienststelle die Einwendungen nicht aufrechterhalten hat.





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